UZK: Unionszollkodex für AEO

Datum 29.03.2016 11:12 | Thema: 2017

UZK: Unionszollkodex für AEO

Der UZK sieht vor, dass Mitarbeiter/-innen aus Unternehmen, die Authorised Economic Operator/AEO sind, einen Nachweis über ihre „praktische oder berufliche Befähigung“ im Zollrecht erbringen müssen. Laut Gesetzgebung ist dafür beispielsweise ein Nachweis über drei Jahre praktische Erfahrung im Zollbereich notwendig


Dieser Artikel stammt von Zollfuchs GmbH
https://www.zollfuchs.de

Die URL für diese Story ist:
https://www.zollfuchs.de/article.php?storyid=22&topicid=1