Langzeitlieferantenerklärung mit Präferenzursprungseigenschaften:

Datum 10.08.2016 07:00 | Thema: 2017

Langzeitlieferantenerklärung mit Präferenzursprungseigenschaften:

Seit dem 01.05.2016 dürfen keine LE ausgestellt werden, die gleichzeitig zurückliegende und zukünftige Lieferungen beinhalten. Es müssen in diesem Fall zwei Lieferantenerklärungen ausgestellt werden: Eine für zurückliegende Lieferungen und eine weitere für zukünftige – jeweils ab dem Ausstellungsdatum....
Machen Sie es Ihren Kunden und sich selber einfach: Halten Sie sich freiwillig bei der Ausstellung des Gültigkeitszeitraumes der LE an das Jahresende. So wie bisher auch.



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