Wir setzen Cookies auf dieser Website ein. Diese Cookies speichern Informationen auf Ihrem Computer oder Ihrem mobilen Gerät, die Ihr Online-Erlebnis verbessern sollen. Cookies sind kleine Textdateien, die Ihnen ermöglichen schnell und gezielt zu navigieren. Cookies speichern Ihre Präferenzen und geben uns einen Einblick in die Nutzung unserer Website. Google Analytics-Cookies speichern auch Marketinginformationen. Mit dem Klick auf das Cookie akzeptieren Sie dieses. Durch speichern der Einstellungen stimmen Sie der Verwendung von Cookies in Übereinstimmung mit Ihren Präferenzen (sofern angegeben) durch uns zu.

Mehr Infos

blockHeaderEditIcon
blockHeaderEditIcon
blockHeaderEditIcon
blockHeaderEditIcon
blockHeaderEditIcon

Holzverpackungen können Schädlinge einschleppen.

Holzverpackungen können Schädlinge einschleppenIm Landkreis Böblingen wird mit ausgebildeten Suchhunden regelmäßig der Wald untersucht, ob weitere Bäume befallen sind. Diese Kosten will keiner gerne tragen. Achten Sie bei Ihren Verpackungen auf den internationalen Standard zur Behandlung von Holzverpackungen IPPC-Standards (ISPM Nr. 15), dies gilt auch für Stauholz. Ist die Verpackung ausreichend gekennzeichnet kann die Vorlage eines Pflanzschutzzeugnis entfallen.

Fehlende Behandlung oder Kennzeichnung kann eine kostenpflichtigen Nachbehandlung, Zurückweisung oder Vernichtung der Lieferung führen. Strafzahlungen zum Schutz der heimischen Forstwirtschaft sind nicht ausgeschlossen.







 


blockHeaderEditIcon
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*