Afrika kommt in Schwung - gehen wir hin!
Lt. Aussage des VDMA Präsidenten ist 'Afrika zwar noch ein kleiner Markt, aber er hat hohes Entwicklungspotential. Afrika wäre ein Chancen-Kontinent', meint Reinhold Festge.Nachdem der Handel mit Russland stark eingeschränkt ist, China und Brasilien schwächelen – wird es für Maschinenbauer Zeit sich neue Märkte zu erschließen. Also warum nicht Afrika? Es ist zu hoffen, dass mit jedem weiteren Engagement in Afrika neue Arbeitsplätze dort geschaffen werden und so die Menschen in ihrem Land eine neue Perspektive sehen, was auch hilfreich wäre, in Zukunft die Flüchtlingsproblematik zu reduzieren.
TTIP: Transatlantic Trade and Investment Partnership
Ein Wort zu TTIP, der geplanten und sehr umstrittenen Freihandelszone zwischen EU und USA:
Es ist nichts daran auszusetzen, dass Staaten oder Staatenblöcke Zollschranken zwischen sich abbauen und Normen vereinheitlichen. 2014 exportierte Deutschland Waren im Wert von 93 Mrd. Euro in die USA, und importierte von dort Waren für 37 Mrd., die EU insgesamt exportierte 314 Mrd. und importierte 208 Mrd..Die Kritik am Abkommen richtet sich vor allem gegen eine eventuelle Senkung von Umwelt- und Sozialstandards, aber insbesondere gegen den Investorenschutz und Streitschlichtungsmechanismus. Die massiven Proteste, besonders in Deutschland, führten wenigstens dazu, dass es zwar Geheimverhandlungen hinter verschlossenen Türen bleiben, aber jetzt wenigstens die von der EU eingebrachten Positionen veröffentlicht werden. Wie die USA darauf reagieren, wird jedoch nicht veröffentlicht. Der Investitionsschutz wurde im übrigen vor vielen Jahren eingeführt bei Verträgen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern, um für ausländisches Kapital Rechtssicherheit zu schaffen. Zwischen rechtsstaatlich gefestigten Ländern wie USA und den EU-Ländern ist das überflüssig und könnte entfallen. Wirtschaftsminister Gabriel sieht das nach langem Zögern ähnlich und möchte anstatt dem privaten Schiedsgericht einen Internationalen Handelsgerichtshof dafür schaffen. Auch bringt Gabriel eine Befragung des Bundestages ins Spiel – obwohl ja für die Ratifizierung des fertig verhandelten Abkommens das Parlament der EU zuständig ist, das den Text aber nur als ganzes annehmen oder ablehnen kann, Änderungen kann es nicht fordern. Dasselbe gilt jetzt für das amerikanische Parlament, nachdem Obama das Verhandlungsmandat erringen konnte. Die Verhandlungen werden sich noch lange hinziehen – die zuständige Handelskommissarin Malmström rechnet jetzt erst mit Ende 2016.
Die Gelangensbestätigung für Verbringungen innerhalb der EU
Für die Verbringung von Waren innerhalb der EU benötigen Sie eine Gelangensbestätigung. Sie wird vom Finanzamt in Englisch, Französisch und Deutsch aktzeptiert. Liefern Sie in andere Länder, in denen man eine dieser Sprachen nicht beherrscht? Dann muß man sich eine andere Sprache von seinem Finanzamt genehmigen lassen.Verbringung oder Ausfuhr?
Bei dem Versand von Waren in ein anderes Land der EU spricht man von einer „Verbringung“Beim Versand von Waren in ein Drittland spricht man von einer „Ausfuhr“ oder einem „Export“
Ihre Kunden-Nr. beim Zoll
Wenn Sie exportieren möchten, benötigen Sie eine "Kunden-Nummer" beim Zoll. Das Formular für die kostenlose Beantragung dieser sogenannten EORI Nr. finden Sie auf http://www.zoll.de/SiteGlobals/Forms/FormularMerkblattSuche/FormularMerkblattSuche_BegriffSuche_solr_form.html .
Inzwischen kann die EORI Nr. auch gleich im Internet beantragt werden https://www.internetbeteiligtenantrag.zoll.de/iba/content.do
Für die Bearbeitung benötigt der Zoll etwas Zeit. Also rechtzeitig daran denken.