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    Per 1. Januar 2018 tritt die Teilrevision des Schweizer MWSTG in Kraft. Für die Mehrwertsteuerpflicht von deutschen Unternehmen ändert sich Folgendes:

    Deutsche Unternehmen mit > 100’000 CHF weltweitem Umsatz, werden ab dem 1,- CHF Umsatz in der Schweiz MWST-pflichtig.
    (Bisher waren deutsche Unternehmen mit < 100’000 CHF Umsatz aus steuer-baren Umsätzen, erbracht in der Schweiz, von der MWST-Pflicht befreit)
    Sonderregelungen für den Versandhandel ab dem 1. Januar 2019:
    Sendungen mit geringem Wert (Einfuhrsteuer < 5 CHF) sind bei der Einfuhr weiterhin steuerfrei. Die MWST-Pflicht entsteht aber neu, sobald mit solchen Lieferungen > 100’000 CHF Jahresumsatz erzielt werden
    Von der MWST-Pflicht betroffene Umsätze:
    Steuerpflichtig ist im Grundsatz eine Lieferung oder Dienstleistung, die in der Schweiz erbracht wird.
    Dazu gehören insbesondere auch Werklieferungen (Werkverträge), bei denen Arbeiten in der Schweiz erbracht werden.
    Wenn beispielsweise ein Gegenstand durch den Lieferanten (oder für dessen Rechnung durch einen Dritten) installiert, repariert, montiert oder sonst wie bearbeitet wird, ist der Lieferort am Ort der Installation, Reparatur oder Montage. Dies gilt selbst für Reinigungsarbeiten!
    Bei Dienstleistungen sind vor allem Arbeiten im Zusammenhang mit einem Grundstück in der Schweiz betroffen, dazu gehören z.B. die Verwaltung oder Begutachtung, Architektenleistungen, Ingenieurleistungen oder die Bauaufsicht.

    Ihr Handlungsbedarf...

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    Sep 21 2017

    WuP Kanada im Netz

    endlich: Die Ursprungskriterien für präferenzberechtigte Waren für Ausfuhren nach Kanada sind im Netz unter WuP online abrufbar - aber nur als REX anwendbar.

    REX = Registered Exporter. Der REX ist der kleine Bruder vom "Ermächtigten Ausführer".

    In der Hoffnung, ...

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    Konsequenzen einer falsch ausgestellten Lieferantenerklärung mit Präferenzursprungseigenschaften:

    Steuerrechtlich:

    Wird der Präferenznachweis zurückgenommen – von den Zollbehörden oder dem Lieferanten – kommt es zu einer nachträglichen Verzollung. Dies betrifft die Einfuhrumsatzsteuer und die Zollabgaben.

    Strafrechtlich:

    Der Einführer/Käufer kann somit die Steuerabgaben verkürzen (Steuerhinterziehung) – der Ausführer hat dazu geholfen (Beihilfe zur Steuerhinterziehung). Nach deutscher Abgabenordnung kann das als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat geahndet werden. Eine Ordnungswidrigkeit kann nach AO mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Zivilrechtlich:

    Ist die zugesicherte Eigenschaft der Ware, also ....

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    Afrika – Wirtschaftliche Perspektiven

     
    Afrika steht in diesen Wochen vermehrt im politischen Rampenlicht aufgrund der Afrika-Konferenz in Berlin und jetzt durch den G20-Gipfel in Hamburg. Der Kontinent mit 54 Staaten, 10x so groß wie Europa und mit einer doppelt so großen Bevölkerung von jetzt knapp 1,3 Mrd., ist eine der letzten Regionen mit großem wirtschaftlichem Wachstumspotential; dieses Jahr rechnet man mit durchschnittlich 3,4 % Wachstum, wobei es zwischen den einzelnen Ländern Unterschiede gibt.
     
    Die Bundesregierung will dieser Entwicklung Rechnung tragen und ...
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    G20 und der Außenhandel


    Der Gipfel der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) ist soeben zu Ende gegangen, das Freihandelsabkommen zwischen EU und Japan wird als praktisch vollzogen vorgestellt und soll bis Ende des Jahres endverhandelt sein, Frau Merkel möchte damit auch das auf Eis gelegte TTIP–Abkommen mit den USA wiederbeleben, der aufkommende Protektionismus wird von fast allen wichtigen Ländern abgelehnt – also sollte einem freien internationalen Handel nichts Entscheidendes entgegenstehen. Der Erfolg der deutschen Wirtschaft ist aber selbstverständlich abhängig von der konjunkturellen Entwicklung in unseren Auslandsmärkten, auch außerhalb der EU; in diese Drittländer gingen voriges Jahr 41,4 % unserer Ausfuhren, also mehr als in den Euro-Raum mit 36,6 %.
    ....
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