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Allmählich wird es konkreter, was ab dem 01.01.2021 für den Warenverkehr von und nach GB benötigt wird:

- Zollausfuhrerklärungen ABD und Zolleinfuhrerklärungen und alle damit notwendigen Daten. D.h. Sie benötigen nun

- eine EORI-Nr.

- eine Rechnung zum Zeitpunkt der Ausfuhr, die Angaben enthält wie detaillierte Beschreibung der Waren, Warentarif-Nr., Preis, Währung, Gewicht, Lieferbedingung

- die Intrastat-Meldung entfällt dann für den Waren Verkehr von und nach GB und wi

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