Liefern Sie an Endverbraucher in der EU - haben also grenzüberschreitende Lieferungen B2C?
Haben Sie mit ig Lieferungen seit Jahresbeginn einen kumulierten Umsatz von 10.000 € oder mehr?
Dann unterliegen Sie den neuen Vorgaben zur MwSt. in vollem Umfang. Sie müssen ab dem 01.07.2021 mit dem MwSt.-Satz des Empfangslandes Ihre Rechnung stellen.
Z.B. liefern Sie nach Österreich, berechnen Sie mit der österreichischen MwSt. - liefern Sie nach Frankreich, berechnen Sie mit der französischen MwSt. Dazu erstellen Sie eine MwSt.-Erklärung je EU-Mitgliedsstaat.
Nun gibt es in der EU > 130 verschiedene MwSt.-Sätze, also keine einfache Sache. Mit der korrekten Warentarif-Nr. kann der jeweilige MwSt.-Satz im Empfangsland ermittelt werden. Bei derzeit 9.494 gültigen Warentarif-Nr. ist das Feld groß, daneben zu liegen. Ich helfe Ihnen bei der Recherche der Warentarif-Nr., der Tarifierung, für Ihre Waren.
Packen Sie dies an, bevor die Zeit abgelaufen ist. Melden Sie sich vor dem 30.06.2021. Innerhalb der EU stehen die Finanzbehörden im Amtshilfeverfahren: Der deutsche Prüfer kann somit eine Information z.B. an seine Kollegen in Österreich geben.
Ein Tipp von vielen: Sprechen Sie mit Ihrem Webshop-Provider und mit dem Programmierer Ihrer Warenwirtschaftssoftware. Bietet Ihre Software diese Features in den Artikel-Stammdaten (noch) nicht - droht Ihnen viel Handarbeit in der Buchhaltung.
Welche Möglichkeiten Sie haben um z.B. die MwSt. an den jeweiligen Mitgliedsstaat abzuführen und was Sie noch beachten sollten, erläutere ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch.