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Anke Brucklacher ist der Zollfuchs in 72074 Tübingen - für alle Dienstleistungen rund um die Zollabwicklung

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Es gibt ein neues Freihandelsabkommen für Teile der Pan-Euro-Med-Zone, das vereinfachte Regeln bietet, um den präferenziellen Ursprung zu erlangen. Ist es wirklich eine Vereinfachung für die Unternehmen/ Anwender?

  • Die Wertegrenzen für VoU sind angehoben worden. Ok - das macht es einfacher.
  • Es ist ein Abkommen im Abkommen: Es ist ein kleinerer Länderkreis wie der bisherige des PEM-Abkommens. Gut, wer in der Grundschule noch Mengenlehre gelernt hat.
  • Neue unterschiedliche Texte für die Lieferanten- und Ursprungserklärungen. Uuups - welchen Text muss ich nun verwenden?
  • Es gelten nun einige Lieferantenerklärungen grenzüberschreitend.
  • Das Formular EUR MED ist abgeschafft. Aber nur für die Anwendung im neuen Abkommen. Ist das der einzige Bürokratieabbau?
Ich empfehle: Die beiden Abkommen können parallel zu einander angewendet werden oder auch nur eins der beiden. Sie dürfen die Anwendung der beiden Abkommen nicht miteinander mischen. Wenn Sie das bisherige und noch immer gültige Abkommen nicht vollständig beherrschen – wechseln Sie bitte nicht zum neuen! Jedes neue Handelsabkommen bringt wieder andere Regeln mit sich, die zu beachten sind. Es wird nie weniger – das können unsere Regierungsbeamten und Eurokraten nicht; es fehlt ihnen der Bezug und Kenntnis zur praktischen Anwendung im Unternehmen.
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Zollfuchs GmbH - Anke Brucklacher für Ihre Zoll- und Exportabwicklung

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TEL: +49 7071 54 96 128
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