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Anke Brucklacher ist der Zollfuchs in 72074 Tübingen - für alle Dienstleistungen rund um die Zollabwicklung

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Ein schon lang bekannter und weitverbreiteter Fehler zu Ausfuhrzollanmeldungen ist die Annahme, dass eine Pflicht zur elektronischen Ausfuhrzollanmeldung erst ab einem Sendungswert > 1000 € bestünde. Das ist falsch!

Richtig ist, dass ab einem Auftragswert > 1.000 € eine Pflicht zur Erstellung von elektronischen Ausfuhrzollanmeldungen besteht – egal wie hoch der Sendungswert ist. Folglich auch für Sendungen unter 1.000 €. Es gibt eine große sog. Interessensvertretung der Unternehmer in Deutschland, die das auf ihren Webseiten deutschlandweit seit Jahren leider unvollständig darstellt!

Manche Unternehmen meinen, dass Sie Kosten sparen wenn sie einen größeren Auftrag in mehrere kleine Sendungen aufsplitten, da sie so den Aufwand für die Erstellung der Ausfuhrzollanmeldung nicht hätten. Auch das ist eine Binsenwahrheit. Denn auf eine Ausfuhr (Auftragswert beachten - s.o.) und folgt immer eine Einfuhr. Für jede Einfuhr, unabhängig vom Sendungswert, ist eine Einfuhrzollerklärung zu erstellen. Somit hat der Empfänger eine erhöhte Zahl an Einfuhrdeklarationen zu erstellen. Die erhöhten Kosten, die Sie vermeintlich einsparen, trägt dann Ihr Kunde.

 

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