Die Gelangensbestätigung für Verbringungen innerhalb der EU
Für die Verbringung von Waren innerhalb der EU benötigen Sie eine Gelangensbestätigung. Sie wird vom Finanzamt in Englisch, Französisch und Deutsch aktzeptiert. Liefern Sie in andere Länder, in denen man eine dieser Sprachen nicht beherrscht? Dann muß man sich eine andere Sprache von seinem Finanzamt genehmigen lassen.