Wir setzen Cookies auf dieser Website ein. Diese Cookies speichern Informationen auf Ihrem Computer oder Ihrem mobilen Gerät, die Ihr Online-Erlebnis verbessern sollen. Cookies sind kleine Textdateien, die Ihnen ermöglichen schnell und gezielt zu navigieren. Cookies speichern Ihre Präferenzen und geben uns einen Einblick in die Nutzung unserer Website. Google Analytics-Cookies speichern auch Marketinginformationen. Mit dem Klick auf das Cookie akzeptieren Sie dieses. Durch speichern der Einstellungen stimmen Sie der Verwendung von Cookies in Übereinstimmung mit Ihren Präferenzen (sofern angegeben) durch uns zu.

Mehr Infos

Logo
blockHeaderEditIcon

Anke Brucklacher ist der Zollfuchs in 72074 Tübingen - für alle Dienstleistungen rund um die Zollabwicklung

Menu
blockHeaderEditIcon

Wer meint, dass es nun aufgrund des vorläufig abgeschlossenen "Deals" zwischen GB und der EU keine Zölle mehr gibt, der irrt. Prinzipiell gilt: GB ist als Drittland zu betrachten. Waren, die man im jeweiligen Zollgebiet einführen möchte, unterliegen der Zolldeklaration und sind von Natur aus zunächst mit Einfuhrzöllen beaufschlagt. Die Höhe des Zollsatzes läßt sich mit Hilfe der Warentarifnummer (WTN) feststellen. Ebenso kann man mit der 4-stellingen HS-Position feststellen, ob man durch den Nachweis eines präferentiellen Ursprungs die Zölle vermeiden kann. 
Trotz Deal sind also durchaus Dokumente zu erstellen.
Wer die WTN seiner Waren nicht kennt, ist nicht in der Lage, eine richtige Kalkulation zu erstellen und kann auch nicht feststellen, ob er mit Präferenzen Zölle vermeiden kann.

Mein tägliches Arbeitsgebet sind Recherche von WTN und Präferenzen. Bedarf? Ich freue mich von Ihnen zu hören.

 

zollfuchs_kontaktdaten
blockHeaderEditIcon
Zollfuchs GmbH - Anke Brucklacher für Ihre Zoll- und Exportabwicklung

KONTAKT | ANKE BRUCKLACHER

TEL: +49 7071 54 96 128
post@zollfuchs.de

XING
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*