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Anke Brucklacher ist der Zollfuchs in 72074 Tübingen - für alle Dienstleistungen rund um die Zollabwicklung

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Wer meint, dass es nun aufgrund des vorläufig abgeschlossenen "Deals" zwischen GB und der EU keine Zölle mehr gibt, der irrt. Prinzipiell gilt: GB ist als Drittland zu betrachten. Waren, die man im jeweiligen Zollgebiet einführen möchte, unterliegen der Zolldeklaration und sind von Natur aus zunächst mit Einfuhrzöllen beaufschlagt. Die Höhe des Zollsatzes läßt sich mit Hilfe der Warentarifnummer (WTN) feststellen. Ebenso kann man mit der 4-stellingen HS-Position feststellen, ob man durc

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So, allmählich kommen die Informationen, die die Unternehmen zur Abwicklung der Ausfuhren in das Vereinigte Königreich bzw. nach Großbritannien und Nordirland benötigen:

Die ISO-Alpha-Codes für Ausfuhren auf die Inseln:

XI = Vereinigtes Königreich (Nordirland)

XU = Vereinigtes Königreich (ohne Nordirland)

GB = Vereinigtes Königreich

Fällt Ihnen was auf?
Das sog. "Vereinigte Königreich" ohne Nordirland - das ist "Großbritannien"! Lesen Sie das doch mal in einem Reisef

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Der Brexit kommt – ja und? Und wenn der Brexit ohne Deal kommt – um so einfacher für den Warentransfer. Jedes Abkommen ist wie eine Ausnahme in der Grammatik einer neu zu erlernenden Sprache – man kommt ins Stolpern: Was muss ich hier tun? Wie war das nochmal? Sie müssen Ihre Waren tarifieren also in das 8-Stellige Nummernsystem der Außenhandelsstatistik einreihen. Für die Intrastat-Meldung benötigen Sie ohnehin die WTN. Denn wer von einem bürokratiefreien Warenverkehr innerhalb der

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Aug 20 2020

Was Sie wissen sollten:

UK = Vereinigtes Königreich:
England, Schottland, Wales und Nord Irland

GB = Großbritannien:
England, Schottland, Wales

Ein falscher Freund ist das Wort "Brexit". Denn es tritt nicht nur Großbritannien aus der EU aus, sondern das gesamte Vereinigte Königreich (also inkl. Nord Irland).

Wäre nur Großbritannien aus der EU ausgetreten, wären die Austrittsverhandlungen in Brüssel wesentlich einfacher gewesen. Übrigens, in der Verordnung zum Brexit

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Allmählich wird es konkreter, was ab dem 01.01.2021 für den Warenverkehr von und nach GB benötigt wird:

- Zollausfuhrerklärungen ABD und Zolleinfuhrerklärungen und alle damit notwendigen Daten. D.h. Sie benötigen nun

- eine EORI-Nr.

- eine Rechnung zum Zeitpunkt der Ausfuhr, die Angaben enthält wie detaillierte Beschreibung der Waren, Warentarif-Nr., Preis, Währung, Gewicht, Lieferbedingung

- die Intrastat-Meldung entfällt dann für den Waren Verkehr von und nach GB und wi

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Zollfuchs GmbH - Anke Brucklacher für Ihre Zoll- und Exportabwicklung

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