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Anke Brucklacher ist der Zollfuchs in 72074 Tübingen - für alle Dienstleistungen rund um die Zollabwicklung

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    TTIP: Was bedeutet ein Zollabbau für den Steuerzahler?

    Zolleinnahmen auf Importe der EU-Mitgliedsstaaten gehen an die EU nach Brüssel; 25% davon verbleiben für den Verwaltungsaufwand im jeweiligen Mitgliedsstaat.

    Wenn im Rahmen von TTIP die Zölle auf Importe aus den USA abgebaut werden, fehlen der EU Einnahmen in Milliardenhöhe. Insgesamt sah der Haushaltsplan 2015 für Zölle und Zuckerabgaben beinahe 17 Mrd. € vor. Das sind ca. 12% der gesamten Einnahmen. Diese fehlenden Einnahmen müssten also durch die Mitgliedsstaaten ersetzt werden, sprich letztendlich vom Steuerzahler.

    Würde zwischen der EU und Großbritannien ein Länderabkommen, wie ....
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    Langzeitlieferantenerklärung mit Präferenzursprungseigenschaften:

    Seit dem 01.05.2016 dürfen keine LE ausgestellt werden, die gleichzeitig zurückliegende und zukünftige Lieferungen beinhalten. Es müssen in diesem Fall zwei Lieferantenerklärungen ausgestellt werden: Eine für zurückliegende Lieferungen und eine weitere für zukünftige – jeweils ab dem Ausstellungsdatum....
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    TTIP: Wenn TTIP scheitert?

    Die Befürworter des Abkommens befürchten, dass beim Nichtzustandekommen andere Staaten die Standards festlegen werden, wobei es etwas schwerfällt zu glauben, dass in anderen Freihandelsabkommen zwischen den USA und Schwellenländern und auch eventuell mit China oder Japan diese gegen die größte Wirtschaftsmacht der Welt schärfere wie die jetzigen Normen und Standards durchsetzen können. Und diese Standards dann den deutschen Export gravierend behindern würden....
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    Aug 05 2016

    TTIP und Mittelstand:

    Zur ständigen Aussage, dass TTIP nicht nur Großkonzernen nütze, sondern auch dem Mittelstand, der immerhin in Deutschland 99,6 % der Unternehmen darstellt, 70 % aller Mitarbeiter beschäftigt und 56 % der Wirtschaftsleistung erbringt, folgendes: Der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft (BVMW) hat in Zusammenarbeit mit der Schöpflin-Stiftung in einer großen Umfrage festgestellt, dass über die Hälfte der befragten Mittelständler nicht glaubt, dass dieses Abkommen die Erschließung eines neuen ausländischen Absatzmarktes vereinfachen würde. Mehr als 60% der Befragten erwarten negative Auswirkungen auf den deutschen Mittelstand und 28% schätzen die ausländische Konkurrenz sogar als existenziell bedrohend ein.
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    Verbraucherschutz und Schadensersatz?

    Dass in der EU für die Einführung von neuen Produkten das Vorsorgeprinzip und in den USA das Nachsorgeprinzip gilt, ist inzwischen bekannt, d.h. dass dort zuerst Markteinführung kommt und dann erst gehandelt wird, wenn ein Schaden auftritt. Weniger bekannt ist, dass der Schaden „wissenschaftlich“ bewiesen werden muss (wer mit wieviel Gutachten und welchen Kosten?)...
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